Der OV Stab

Der OV-Stab ist verantwortlich für die Verwaltung und die Führung des Ortsverbandes. 
Leiter des Ortsverbandes ist der Ortsbeauftragte.
Der Ortsbeauftragte ist allein verantwortlich für seine Dienststelle.

Der Ortsbeauftragte entscheidet bei Alarmierung bzw. Anforderung durch einen Bedarfsträger über die Entsendung der Einheiten und überträgt das Unterstellungsverhältnis auf die Einsatzleitung des Bedarfsträgers. Auch während Einsätzen obliegt ihm eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht gegenüber den THW-Helfern/innen. Dabei greift er aber keinesfalls in die taktische Führung ein.

 

Er wird durch den Stellvertretenden Ortsbeauftragten (Stv.OB) vertreten, der auch der Leiter des OV-Stabes ist. 
Der OV-Stab unterstützt den Ortsbeauftragten im alltäglichen Dienstbetrieb durch die Übernahme der Verwaltungstätigkeiten im Ortsverband.
Hier werden die Ausbildungsplanung vorgenommen, Helferdaten verwaltet, Wartung und Instandsetzung der Ausstattung veranlasst, die Öffentlichkeit informiert, die Jugendarbeit organisiert und auch die Verpflegung der Ortsverbandsangehörigen sichergestellt.


Im Einsatzfall ist der OV-Stab die organisatorische Rückhand des Technischen Zugs. Vom Stab wird die Versorgung des Technischen Zuges mit Personal, Material und Betriebsstoffen im Einsatz geregelt. Außerdem bildet der OV Stab auf Weisung des Ortsbeauftragten ggf. den Leitungs- und Koordinierungsstab (LuK) im Einsatzfall auf OV-Ebene. 

Personal:
• 1 stv. Ortsbeauftragter
• 1 Ausbildungsbeauftragter
• 1 Verwaltungsbeauftragter
• 1 Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
• 2 Jugendbetreuer
• 1 Schirrmeister
• 2 OV-Koch

Fahrzeuge:
MTW OV
Stapler
Anhänger 0,75to

 

Gliederung: