Sie Wohnen in Castrop-Rauxel oder in der Nähe unseres Ortsverbandes und möchten sich aktiv im THW engagieren?

Dann besuchen Sie uns doch einfach. 
'Dabei können Sie sich anschauen, wie der Dienst im THW aussieht, können einmal hereinschnuppern und sehen, wer Ihre Kammeradinnen und Kammeraden sind. 
Bei unserem Ortsbeauftragten oder Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit erhalten Sie Informationen zur Anmeldung und können Details zu Ihrer Ausbildung und zum Ortsverband erfahren.

 

Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden? Welche Rechte und Pflichten habe ich und wie sieht es mit Urlaub aus? Antworten auf diese Fragen und vieles Wissenswerte mehr rund um das Technische Hilfswerk finden Sie hier.

Wann kann ich in das THW aufgenommen werden?


In das THW kann ich aufgenommen werden, wenn ich

  • das 17. Lebensjahr vollendet habe und
  • noch nicht 60 Jahre alt bin,
  • die erforderliche Tauglichkeit besitze,
  • meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,
  • für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
  • nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
  • mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
  • nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.

 

Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in unserer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.