Allgemeines

Das THW-Helferzeichen in Gold mit Kranz wird ebenfalls als Anstecker verliehen. Hier wird der THW-Schriftzug mit einem Blätterkranz und feiner goldener Umrandung eingefasst. Als Bandschnalle liegt dieses Abzeichen auf einem dunkelblauen Hintergrund auf, eingefasst von zwei schmalen seitlichen und einem mittigen breiten dunkelgrünen Balken.
Die Verleihung des THW-Helferzeichens in Gold mit Kranz setzt in der Regel die Verleihung des Helferzeichens in Gold voraus.

Voraussetzungen

 Die Auszeichnung kann sowohl an ehren- und hauptamtliche THW Angehörige als auch an Außenstehende verliehen werden.
 
THW-Angehörige:

Mindesttätigkeit im THW ca. acht bis zehn Jahre (zeitlicher Abstand zur Auszeichnung mit dem Helferzeichen in Gold ca. drei bis fünf Jahre) und langjährige, überdurchschnittliche Aktivitäten und Leistungen im THW oder einmalige, herausragende Leistung im THW, die diese Auszeichnung rechtfertigt.
 
Außenstehende:

Außergewöhnliche, mehrjährige Verdienste um die Förderung des THW oder einmalige, herausragende Förderung, die diese Auszeichnung rechtfertigt.


 
Die Auszeichnung mit dem Helferzeichen in Gold mit Kranz setzt grundsätzlich die Auszeichnung mit dem Helferzeichen in Gold voraus. Ausnahmen von dieser Regelung werden durch die bzw. den Landesbeauftragten nur in begründeten Einzelfällen zugelassen.


Helferzeichen Gold mit Kranz

Verliehen an:

  • Ingo Becker [2014]
  • Michael Klagge [2014]
  • Sascha Maroszek [2014]
  • Rolf Schnier [2014]
  • Gordon Philipp [2014]
  • Olaf Linsner [2007]
  • Stephan Sauerwald [2007]
  • Jan Steinbock [2003]
  • Lothar Kleinhörster [1997]
  • Helmut Kerlin [1986]
  • Egon Heist [1983]
  • Franz-Josef Rzymek [1983]