Allgemeines

Das Ehrenzeichen des Technischen Hilfswerkes in Gold wurde am 2. September 1975 zusammen mit dem Ehrenzeichen in Silber vom Bundesinnenminister gestiftet.


Das Ehrenzeichen besteht aus einem weiß emaillierten, golden gefassten Kreuz. In der Mitte ist der Bundesadler in goldener Farbe auf einem blau emaillierten Zahnrad aufgesetzt.

Der untere Schenkel des Kreuzes trägt die Buchstaben THW. Auf der Rückseite befindet sich der Schriftzug FÜR BESONDERE VERDIENSTE UM DAS TECHNISCHE HILFSWERK.

Das Ehrenzeichen in Gold wird als Steckkreuz – und daher nicht am Bande – verliehen.


Das Ehrenzeichen in Gold wird jährlich an höchstens 15 THW-Angehörige und 5 Außenstehende verliehen.

Voraussetzungen

Die Auszeichnung kann an ehren- und hauptamtliche THW-Angehörige sowie an Außenstehende verliehen werden. Die Voraussetzungen der Vergabe richten sich nach dem BMI-Erlass vom 13. Juni 1990. Danach ist für jeden Auszuzeichnenden (und jede  Auszeichnung mit einem Ehrenzeichen) ein Führungszeugnis zu beantragen. Eine Verurteilung wegen eines Verbrechens (Straftatbestände, die mit Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind) schließt eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen aus. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen eines fahrlässig begangenen Vergehens schließt die Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen nicht aus. Ansonsten darf das Führungszeugnis keine weiteren Eintragungen enthalten. Im Übrigen siehe BMI-Erlass.  


Die Verdienste des Auszuzeichnenden um das Technische Hilfswerk, die mit der Verleihung des Ehrenzeichens gewürdigt werden sollen, müssen in der Begründung des Vorschlages im Einzelnen dargelegt werden. Die Verleihungsvorschläge müssen in ihrer Begründung der höherwertigen Bedeutung des Ehrenzeichens gegenüber dem Ehrenzeichen Silber entsprechen.
Die Verdienste sollen sich über einen gewissen Zeitraum hin erstrecken.

Aber auch eine einmalige besondere Leistung kann ohne zeitliche Bindung zur Verleihung des Ehrenzeichens führen.


Die Verleihung des Ehrenzeichens in Gold setzt grundsätzlich die vorherige Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen in Silber und in Bronze voraus. Seit der Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen in Silber sollte etwa fünf bis acht Jahre vergangen sein und eine wesentliche Steigerung der Verdienste, insbesondere seit der Verleihung des Ehrenzeichens in Silber vorliegen.
Ausnahmen von dieser Regel werden durch die Landesbeauftragte bzw. den Landesbeauftragten oder die Präsidentin bzw. den Präsidenten nur in begründeten Einzelfällen zugelassen.


Ehrenzeichen Gold