Ortsbeauftragter
Der Ortsbeauftragte (OB) leitet den Ortsverband in eigener Verantwortung. Er vollzieht das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Castrop-Rauxel. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen, sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten.
Im Einsatzfall ist er Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene.
Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich.
Bei überörtlichen/überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom zuständigen Regionalstellenleiter.
Der Ortsbeauftragte repräsentiert den Ortsverband nach außen.
Stv. Ortsbeauftragter
Der stellvertretende Ortsbeauftragte ist Leiter des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreter des OB.
Ausbildungsbeauftragter
Der AB koordiniert verantwortlich die Ausbildung im OV.
Fachberater
Der FaBe vertritt die Interessen des THW auf verschiedenen Ebenen der Führungs- und Koordinierungs-Struktur von Anforderern/Bedarfsträgern.
Er berät Einsatzleiter/innen, -Leitungen und Stäbe über das Spektrum und Leistungsvermögen von THW-Einheiten
Verwaltungsbeauftrage
Die VwBe ist für die Erledigung der Verwaltungsarbeiten im OV verantwortlich
Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
Der/Die BÖ ist der/die Pressesprecher/in des OV und für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -Werbung und -Reaktivierung des OV zuständig.
Schirrmeister
Der SM ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeugausstattung des OV mit verantwortlich
OV-Koch
Der OV-Koch ist für die Verpflegung und Betreuung der Helfer im OV verantwortlich.
Ortsjugendbeauftragter
Der OJB ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/innen des OV zuständig.
stv. Ortsjugendbeauftragte
Die stv. OJB ist für die Nachwuchsförderung und Ausbildung der Junghelfer/innen des OV zuständig.